Berufliche Zusammenarbeit von RechtsanwältenRechtsanwälte neigen bei Zusammenschlüssen mit Berufskollegen häufig zu grober Nachlässigkeit. Eine Vielzahl von Sozietäten und Bürogemeinschaften haben entweder gar keine oder nur unvollständige vertragliche Vereinbarungen - nicht selten mit fatalen Folgen im Falle der Auseinandersetzung und Auflösung einer Sozietät oder Bürogemeinschaft. Deshalb sollte schon bei Eingehung jeglicher beruflicher Zusammenarbeit (auch Scheinsozietät) an eine eventuelle Beendigung der Zusammenarbeit gedacht werden. Unabhängig von der komplexen rechtlichen Auseinandersetzung, bringt die Trennung oft auch auf menschlicher Ebene große Probleme mit sich. Der Sozius, der plötzlich jedes Gespräch und jede sinnvolle Mitwirkung an der Auseinandersetzung verweigert, ist keine Seltenheit. Das kann zu einer starken emotionalen Belastung führen, gerade weil der zeitliche Faktor im Rahmen der Auseinandersetzung eine große Bedeutung gewinnt. Dabei kann die Zeit zum größten Feind, aber auch zum besten Freund werden, beispielsweise wenn die neuen Kanzleiräumlichkeiten erst in einem halben Jahr bezugsfertig sind. Eine Trennung ist eine immense zusätzliche Belastung, weil neben der Auseinandersetzung auch die laufende Mandatsbearbeitung gewährleistet werden muß und gleichzeitig tunlichst darauf zu achten ist, die Streitigkeiten nicht auf dem Rücken der Mandanten auszutragen. Zeitnah zu klären sind insbesondere folgende Problemkreise:
Die Auflistung ist keinesfalls abschließend und jeder Punkt bedingt eine eigene Komplexität. Erschwerend kommt hinzu, daß sich Einzelprobleme oft nicht isoliert lösen lassen, weil sie direkt oder indirekt mit anderen Problemen zusammenhängen. Eine zügige und erfolgreiche Auseinandersetzung setzt von Beginn an die richtige Strategie voraus. Gerade zu Beginn können viele Fehler gemacht werden, die sich später nur sehr schwer oder gar nicht mehr korrigieren lassen. Dies gilt vor allem, weil anfangs regelmäßig mehr praktische denn rechtliche Fragen im Vordergrund stehen, um die Weichen richtig zu stellen. Damit es gar nicht erst zu heftigen Streitigkeiten im Falle einer Auseinandersetzung kommt, sollten rechtzeitig kluge und weitsichtige vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Wir unterstützen Sie bei Eingehung, Änderung oder Beendigung einer beruflichen Zusammenarbeit. Bei einer Auseinandersetzung entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen. Im Fall der Fälle beraten wir abhänging vom Bedarf in Einzelfragen, vertreten nach außen oder beraten diskret im Hintergrund. |